
Marketing Team
Künstliche Intelligenz verändert das Marketing nachhaltig. Ob Social-Media-Posts, Bilder, Videos oder Werbetexte – KI unterstützt Unternehmen heute bei zahlreichen Aufgaben der Content-Erstellung. Dadurch lassen sich Inhalte schneller produzieren, Ideen entwickeln und kreative Prozesse effizienter gestalten.
Mit den seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) rückt jedoch ein weiterer Aspekt in den Fokus: Transparenz darüber, wann und wie KI eingesetzt wurde. Unternehmen sollten ihre internen Prozesse deshalb überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
In diesem Beitrag erfährst du:
Der EU AI Act (EU-KI-Verordnung) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Innovationen zu fördern und gleichzeitig einen verantwortungsvollen, sicheren und transparenten Einsatz von KI innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen.
Die Verordnung wird schrittweise umgesetzt. Seit dem 2. August 2026 gelten unter anderem die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Diese verpflichten Unternehmen in bestimmten Fällen dazu, offenzulegen, wenn Inhalte mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden oder Nutzer mit einem KI-System interagieren.
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung enthält verschiedene Transparenzpflichten für den Einsatz von KI-Systemen. Je nach Anwendungsfall müssen Unternehmen den Einsatz von KI kenntlich machen.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Inhalte gekennzeichnet werden, wenn sie vollständig oder teilweise durch KI erstellt oder wesentlich verändert wurden.
Dazu zählen beispielsweise:
Das Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern transparent aufzuzeigen, wann KI an der Erstellung oder Bearbeitung eines Inhalts beteiligt war.
Unternehmen müssen Nutzer darüber informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren, beispielsweise mit:
Ausgenommen sind Fälle, in denen für Nutzer offensichtlich ist, dass sie mit einer KI kommunizieren.
Auch beim Einsatz bestimmter Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung müssen betroffene Personen entsprechend informiert werden.
Ja – in vielen Fällen.
KI ist längst fester Bestandteil moderner Social-Media-Strategien. Unternehmen nutzen sie heute unter anderem für:
Gerade im Social-Media-Marketing wird KI inzwischen täglich eingesetzt. Deshalb sollten Unternehmen prüfen, ob und wann Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten für ihre Inhalte bestehen und entsprechende Prozesse frühzeitig etablieren.
Für Marketing- und Social-Media-Teams bedeutet die neue Rechtslage vor allem eines:
Neben der eigentlichen Content-Erstellung sollten künftig beispielsweise folgende Fragen berücksichtigt werden:
Gerade bei mehreren Mitarbeitenden, Freigabeprozessen oder vielen Social-Media-Kanälen kann dieser zusätzliche Schritt schnell unübersichtlich werden. Eine strukturierte Dokumentation hilft dabei, den Überblick zu behalten.
Damit Unternehmen ihre Social-Media-Prozesse effizient organisieren können, bietet Lomavis ein neues KI-Kennzeichnungs-Feature.
Bereits während der Erstellung eines Beitrags kannst du festlegen, dass der Inhalt mit Künstlicher Intelligenz erstellt oder unterstützt wurde. Die Kennzeichnung wird direkt im Veröffentlichungsprozess hinterlegt.
Bei der Veröffentlichung kennzeichnet Lomavis Bilder und Videos grundsätzlich entsprechend. Unterstützt eine Plattform zusätzlich eine offizielle KI-Kennzeichnung, setzt Lomavis diese automatisch. Welche Kennzeichnung letztlich sichtbar angezeigt wird, entscheidet die jeweilige Plattform und kann je nach Netzwerk und Medienformat unterschiedlich ausfallen. Sobald weitere Plattformen entsprechende Funktionen bereitstellen, nutzt Lomavis diese automatisch.
Für Plattformen, die aktuell noch keine entsprechende Schnittstelle anbieten, bleibt die Kennzeichnung innerhalb von Lomavis erhalten. So bleibt für Teams jederzeit nachvollziehbar, dass bei der Erstellung KI eingesetzt wurde. Sobald weitere soziale Netzwerke entsprechende technische Möglichkeiten bereitstellen, wird Lomavis diese ebenfalls unterstützen.
✔ KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte direkt bei der Beitragserstellung kennzeichnen
✔ Automatische Übergabe der Kennzeichnung an unterstützte Plattformen wie Facebook und Instagram
✔ Einheitlicher Workflow für alle Teammitglieder
✔ Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Freigabeprozess
✔ Vorbereitung auf zukünftige Plattform-Integrationen
✔ Kein zusätzlicher manueller Arbeitsschritt bei unterstützten Netzwerken
Auch wenn sich die technischen Möglichkeiten der Plattformen noch weiterentwickeln, sollten Unternehmen ihre internen Prozesse bereits jetzt anpassen.
Dazu gehören unter anderem:
Wer diese Prozesse frühzeitig etabliert, reduziert den späteren Aufwand und schafft mehr Transparenz innerhalb des Unternehmens.
Mit den Transparenzpflichten nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung wird der verantwortungsvolle Umgang mit Künstlicher Intelligenz zu einem festen Bestandteil der digitalen Kommunikation.
Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, wie sie den Einsatz von KI dokumentieren und – sofern erforderlich – Inhalte transparent kennzeichnen können.
Das neue KI-Kennzeichnungs-Feature von Lomavis unterstützt Social-Media-Teams dabei, diesen Schritt direkt in ihren bestehenden Workflow zu integrieren. Bereits heute können KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte während der Beitragserstellung gekennzeichnet werden. Bei Plattformen wie Facebook und Instagram wird diese Information bereits automatisch an die jeweilige Plattform übermittelt. Weitere Integrationen folgen, sobald zusätzliche Netzwerke entsprechende Schnittstellen bereitstellen.
Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Auch Lomavis bietet keine Rechtsberatung an. Ob und in welchem Umfang für einen konkreten Inhalt gesetzliche Kennzeichnungspflichten bestehen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Unternehmen sollten bei rechtliche Fragestellungen daher die offiziellen EU-Symbole und Erläuterungen, die Transparenzleitlinien der Europäischen Kommission prüfen oder gegebenenfalls Rat bei einer qualifizierten Rechtsberatung einholen.
Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten grundsätzlich seit dem 2. August 2026 und betreffen verschiedene Anwendungsbereiche beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Nein. Nicht jeder Einsatz von KI führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Ob eine Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall sowie den Vorgaben der EU-KI-Verordnung ab. Unternehmen sollten dies im Einzelfall prüfen.
Ja. Mit dem KI-Kennzeichnungs-Feature können Nutzer bereits bei der Erstellung eines Beitrags angeben, dass dieser mit Künstlicher Intelligenz erstellt oder unterstützt wurde.
Bei Plattformen, deren Schnittstellen die Übermittlung bereits unterstützen – aktuell unter anderem Facebook und Instagram – wird diese Kennzeichnung automatisch an die Plattform übergeben. Für weitere Netzwerke wird die Unterstützung ergänzt, sobald entsprechende technische Schnittstellen verfügbar sind.
Nein. Das Feature unterstützt Unternehmen bei der technischen Kennzeichnung und Dokumentation KI-generierter Inhalte innerhalb ihres Social-Media-Workflows. Es ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung. Ob eine Kennzeichnungspflicht besteht, muss anhand der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben beurteilt werden.
Unternehmen, die ihre Content- und Freigabeprozesse frühzeitig anpassen, profitieren von klaren Workflows, einer besseren Dokumentation und einer effizienteren Zusammenarbeit im Team. Gleichzeitig können sie schneller auf zukünftige Anforderungen der Social-Media-Plattformen und gesetzliche Änderungen reagieren.