Musikrichtlinien auf Facebook und Instagram
Musikrichtlinien auf Facebook und Instagram
Das solltest du bei derNutzung von Musik beachten
Musik gehört auf Instagram zu einem wichtigen Gestaltungs- und Ausdrucksmittel für NutzerInnen der Plattform und ihren Content. Doch in letzter Zeit sind sich viele unsicher, ob und inwieweit sie Musik noch verwenden dürfen, denn man hört immer wieder von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen.
Wir haben uns einmal mit dem Thema befasst und die wichtigsten Punkte für euch zusammengestellt.
Was ist der Urheberrechtsschutz?
Das Urheberrecht gewährt Urhebern/innen, wie Fotografierenden, Komponierenden, Malenden oder Textenden, über ihre eigenen schöpferischen Werke und deren Nutzung zu verfügen. Demnach darf nur der/die Urheber/in über die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung von seinen/ihren Werken bestimmen (§15ff. UrhG ). Zudem kann auch nur der/die Urheber/in darüber entscheiden, ob eine namentliche Nennung notwendig ist oder ob darauf verzichtet wird – er/sie hat das unabdingbare Recht auf Namensnennung. Außerdem ist die Urheberschaft an Werken nicht übertragbar – auch dann nicht, wenn die Bildnutzungsrechte an Dritte übertragen werden. Im Gegensatz zum Markenrecht, wird der Schutz des Urheberrechts automatisch wirksam sobald das Werk erstellt wurde – es muss dafür nicht erst bei einem Amt angemeldet werden.
Für die Verwendung von Musik bedeutet das, dass du über die Zustimmung des/der Urhebers/in oder über die Nutzungslizenz des Musiktitels verfügen musst. Mit der Lizenz, als Vereinbarung zwischen Nutzendem und Urheber/in, wird dir die Erlaubnis zur Verwertung der Musik zu bestimmten Konditionen erteilt. Dabei sollte man immer überprüfen, welche Nutzungsrechte genau mit der Lizenz vereinbart wurden. Z.B. benötigst du das Synchronisationsrecht (Sync-Right), sofern du ein Video mit (bearbeiteter) Musik hinterlegen möchtest.
Sollte Musik ohne die notwendigen Nutzungsrechte verwendet werden, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
Ab dem 7. Juni 2023 werden Blogs, Online-Shops und Websitenbetreibende als Nutzer/innen von urheberrechtlich geschützten Werken (Bilder, Texte, Videos, Musik und Grafiken) zusätzlich dem/der Urheber/in einmal pro Jahr über den Nutzungsumfang seines/ihres Werks proaktiv Auskunft geben müssen. Bisher lag das Einholen dieser Informationen bei den Urhebern/innen selbst.
Ausnahmen der Auskunftspflicht erfolgen nach §32dAbsatz2 UrhG bei nachrangigen Beiträgen, wenn also der/die Urheber/in nur einen geringfügigen Beitrag zu dem fertigen Werk, Produkt oder einer Dienstleistung beigetragen hat, oder wenn die Auskunftspflicht unverhältnismäßig ist, wie wenn der Aufwand der Auskunft in keinem Verhältnis zu den Einnahmen durch die Werknutzung stünde. Allerdings muss die Rechtsprechung hier noch genauer definieren, was als nachrangiger Beitrag oder als unverhältnismäßiger Aufwand gilt.
Welche Richtlinien gelten auf Instagram und Facebook?
Seit Oktober 2022 hat Meta seine Musik-Richtlinien aktualisiert und dabei macht der Konzern eines besonders deutlich: Jeder User ist selbst für seinen Content verantwortlich, den er veröffentlicht - das gilt auch für Musikinhalte.
„Du bist für die Inhalte verantwortlich, die du postest […] Kein Teil in diesen Nutzungsbedingungen stellt irgendeine Genehmigung durch uns hinsichtlich der Nutzung von Musik auf unseren Produkten dar.“
Ausdrücklich verboten ist die „Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke“ – außer man verfügt über die entsprechenden Lizenzen. Ansonsten dürfen Titel aus der lizenzierten Musikbibliothek des Unternehmens nur zu privaten Zwecken verwendet werden. „Der Grund dafür ist, dass sich unsere [METAs] Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken.“
Gewerbliche Unternehmen brauchen also immer, unabhängig von ihrer Größe und Reichweite, die Lizenz für die von ihnen genutzten Musiktitel.
Dies trifft ebenfalls auf Influencer/innen zu, sofern diese über ihren Account Waren oder Dienstleistungen in den Sozialen Medien anbieten oder bewerben. In diesem Fall ist es egal, ob das Reel ursprünglich nicht zu Werbezwecken veröffentlicht wurde. Denn laut Bundesgerichtshof (BGH I ZR90/20), nimmt ein/e Influencer/in auch mit solchen veröffentlichten Beiträgen „regelmäßige Handlungen zugunsten ihres eigenen Unternehmens vor“ , die mit der Vergrößerung seiner/ihrerReichweite zur Steigerung des eigenen Werbewerts beitragen. Folglich sollten auch Influencer/innen immer über die Nutzungsrechte von Musiktiteln verfügen und sicherstellen, dass die Nutzung auf Instagram über die Lizenzen abgedeckt ist. Dies ist auch bei (Klein-) Unternehmenden der Fall, die auf ihren privaten Accounts ihre Unternehmen bewerben. Da sie im Rahmen des jeweiligen Posts gewerblich handeln und die eigene geschäftliche Tätigkeit fördern, dient auch die Nutzung von Musik im Hintergrund kommerziellen Zwecken.
Was passiert, wenn ich Musik ohne Lizenz nutze?
Die Nutzung von Musik ohne über die entsprechenden Lizenzen zu verfügen, kann unterschiedliche Folgen haben. Zum Einen kann es zu Sanktionen seitens der Plattform kommen, denn mit der widerrechtlichen Musiknutzung verstößt du gegen deren Nutzungsbedingungen. Bei Meta kann dies von der Stummschaltung des Tons in deinem Video, über Entfernung der jeweiligen Beiträge (besonders bei wiederholten Verstößen) bis hin zur Sperrung deines Accounts führen.
Zum Anderen kannst du von den jeweiligen Rechteinhabern wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden. Dabei erwartet dich meist eine Schadensersatz-Zahlung in Form einer „fiktiven Lizenzgebühr“, die oft dem Betrag entspricht, den du für den Lizenzerwerb beim Rechtsinhaber vor der Veröffentlichung deines Beitrags hättest zahlen müssen. Zusätzlich kommen meist noch die Erstattung der Abmahnkosten und die Forderung nach einer Unterlassungserklärung dazu, in der du versicherst, eine solche Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen und dir über die hohen Vertragsstrafen in Folge eines erneuten Verstoßes im Klaren zu sein. Die Höhe der Abmahnungen hängt dabei stets vom Einzelfall ab, kann aber je nach Dauer und Umfang der Musiknutzung schnell auch Beiträge im fünfstelligen Bereich annehmen.
Bei Erhalt einer Abmahnung empfiehlt es sich, diese stets von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Woher bekomme ich die Musiklizenzen?
Die Rechte eines Musiktitels liegen normalerweise bei den Verlagen, welche sich zum Beispiel über die Repertoire-Suche der GEMA in Erfahrung bringen lassen. Zu erwähnen sei zudem, dass ein Lizenzerwerb für Synchronisationsrecht bei der GEMA selbst nicht möglich ist.
Neben dem Direkterwerb bei den Verlagen, gibt es auch bestimmte Plattformen, die Influencern/-innen, Unternehmen oder Gewerbetreibenden eine Musikbibliothek mit den erforderlichen Nutzungsrechten anbieten. So können die Musiktitel legal zur kommerziellen Verwendung auf Social Media genutzt werden. Zu diesen Plattformen gehören zum Beispiel AudioJungle, Artlist oder Shutterstock Music.
Eine weitere Möglichkeit der Musikbeschaffung sind Titel, die unter einer „Creative Commons Lizenz“ angeboten werden. Hierbei stellen die Urheber ihre geschützten Werke, meist kostenlos, für andere zur Nutzung und Verarbeitung unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung, ohne, dass diese explizit um Erlaubnis fragen müssen. Allerdings müssen auch hier die Lizenzbedingungen genau überprüft werden. Nicht alle Werke stehen zur kommerziellen Nutzung frei oder dürfen bearbeitet werden, zudem bestehen die Urheber meist auf eine namentliche Nennung.
Eine Alternative zu lizensierter Musik bietet sonst die sogenannte „gemeinfreie Musik“ (§§64-65 UrhG), bei der es sich um Werke handelt, deren Urheber bereits seit mehr als 70 Jahren verstorben sind und diese somit lizenzfrei werden.
Was ist Metas SOUND COLLECTION?
Als Lösung für das Musiknutzungs-Dilemma auf Instagram und Facebook bietet META eine eigene Lösung an: die SOUND COLLECTION von Facebook.
Dabei stellt das Unternehmen seinen Nutzern eine Musikbibliothek mit 9000 lizenzfreien Songs und Sounds zur Verfügung, die auch in kommerziellen Kontexten genutzt werden dürfen, allerdings nur auf den Plattformen von Meta.
„Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest (einschließlich durch Links zu den Produkten der Meta-Unternehmen, die in Websites Dritter eingebettet sind). Du darfst die SC-Audioinhalte nicht getrennt von den Produkten der Meta-Unternehmen durchführen, verbreiten, zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen.“
Um auf diese Musik-Bibliothek zugreifen zu können, musst du im Story-Tool den Musik-Sticker auswählen oder das Audio-Symbol in der Reel-Kamera antippen.
Was sollte ich jetzt tun?
Wenn du wirklich sichergehen möchtest, nicht selbst Gefahr zu laufen bald eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen zu erhalten, solltest du die Feeds deiner Accounts durchsuchen. Sofern du Inhalte findest, mit denen zu gegen Lizenzen verstößt, solltest du diese löschen, stumm stellen, bearbeiten oder neu vertonen. Ein weiterer Tipp ist auch einmal zu überprüfen, ob dein Account auch wirklich als Business Account eingerichtet wurde und nicht für die private Nutzung.
Es lohnt sich auf jeden Fall sich einmal mit dem Thema der Musiknutzung etwas genauer auseinander zu setzen und es bei der Erstellung neuer Beiträge im Hinterkopf zu behalten. Vor allem wenn man sich unnötigen Ärger ersparen möchte. Hoffentlich konnten wir ein bisschen helfen.